Vorrang der Individualrechte vor Kollektivrechten

 

In einer migrationsgeprägten Gesellschaft, in der Menschen mit unterschiedlichen sozialen und kulturellen Prägungen aufeinandertreffen, ist es entscheidend, das auf Selbstbestimmung und Autonomie beruhende normative Ideal einer offenen, demokratischen Gesellschaft nicht aus den Augen zu verlieren. Dies bedeutet, dass Freiheit und Würde jedes und jeder Einzelnen über partikularen kulturellen oder gemeinschaftlichen Ansprüchen stehen müssen, um sicherzustellen, dass persönliche Autonomie und Grundrechte gewahrt bleiben und religiöse oder kulturelle Normen einer spezifischen Gruppe nicht die individuellen Rechte auf Selbstbestimmung, Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung einschränken, was insbesondere Frauen oder Minderjährige vor potenziellen Verletzungen ihrer Menschenrechte schützt. Eine solche rechtliche und ethische Ausrichtung fördert eine Gesellschaft, die durch Vielfalt geprägt ist und diese respektiert, aber gleichzeitig sicherstellt, dass die fundamentalen Rechte jedes Individuums gestärkt und unangetastet bleiben.