Menschenrechtsbasierte Werte und Pluralitätsfähigkeit als Richtschnur

 

Eine menschenrechtsbasierte Integrationspolitik orientiert sich an den Grundprinzipien der Menschenrechte und stellt die Würde, Gleichheit und Freiheit jedes Individuums in den Mittelpunkt. Sie setzt sich dafür ein, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer Herkunft, die Möglichkeit haben, ihr Potenzial zu entfalten und aktiv an der Gesellschaft teilzuhaben. Dabei werden Teilhabe und Selbstbestimmung gefördert, indem Hürden abgebaut und gleiche Teilhabechancen in Bereichen wie Bildung, Arbeit und sozialer Sicherheit geschaffen werden. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass Diskriminierung aktiv bekämpft und die Rechte aller geschützt werden. Diese Politik kombiniert Förderung und Unterstützung mit der Achtung der individuellen Autonomie und zielt darauf ab, Integration als wechselseitigen Prozess zu gestalten, der die gesamte Gesellschaft (Staat, Kommunen, Zivilgesellschaft) einbezieht. Universelle Werte wie die gleiche Menschenwürde, die den Menschenrechten zugrunde liegen, bilden die Grundlage für das Zusammenleben, weil sie nicht "unsere Werte" sind, die von allen anderen übernommen werden müssen, sondern weil sie über kulturelle und religiöse Differenzen hinweg von allen akzeptiert werden können.